Ausbildung zum
Technischen Produktdesigner (Maschinen- und Anlagenkonstruktion) (m/w/d)
Beschreibung
Du suchst einen technischen Beruf und hast Interesse an der Herstellung
von hochwertigen Hubgetrieben und kundenspezifischen Aufträgen?
Dann ergreife die Chance und sicher Dir einen Ausbildungsplatz in unserem Familienunternehmen!
Während der Ausbildung konzipierst Du im 3D-CAD-Programm Autodesk Inventor Bauteile/Baugruppen, Fertigungszeichnungen und Stücklisten.
Dabei arbeitest Du eng mit den Unternehmensbereichen Entwicklung, Produktion und Vertrieb zusammen.
Was wir bieten
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
- eine qualifizierte, betriebliche Ausbildung
- ein freundliches, motiviertes Kollektiv
- hohe Zukunftschancen in einem wachsenden Unternehmen
Was Du mitbringst
- eine gute Mittlere Reife, allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- gute Englischkenntnisse
- technisches Verständnis
- Interesse an der Informatik
- Sorgfalt und Genauigkeit
- Zusammenarbeitsfähigkeit
Vorteile
Gestalte Deine Zukunft mit uns!
Du möchtest Dich über unsere Ausbildung informieren?
Werde auch Du ein Teil unserer Familie!
Das sagen unsere Mitarbeiter
Philipp Schmalzhaf
Vertriebsleiter
GROB GmbH Antriebstechnik
Arbeiten für GROB bedeutet an neuen Herausforderungen zu wachsen, ohne dass man das Gefühl hat allein dazustehen.
Robin Schoenwald
Technischer Zeichner (Maschinen- & Anlagenkonstruktion)
GROB GmbH Antriebstechnik
Das freundliche und hilfsbereite Miteinander unter uns Kolleginnen und Kollegen geht über das Übliche hinaus und macht die Zusammenarbeit deutlich einfacher und produktiver. Der soziale Umgang miteinander hat für mich bei GROB einen besonders hohen Stellenwert.
Häufig gestellte Fragen
Eine Anmeldung des schulpflichtigen Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Während Deiner Ausbildung hast Du einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 30 Tage im Jahr.
Die Probezeit beträgt vier Monate. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn Du beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Probezeit verpasst hast.
Bist Du schon älter als 18, dann darfst Du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Du jedoch unter 18 Jahre bist, dann darfst Du maximal acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Deine tatsächliche Arbeitszeit steht in Deinem Ausbildungsvertrag.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich oder vom Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel.
Bist Du vor Beginn der Ausbildung minderjährig, musst Du Dich ärztlich untersuchen lassen und die Bescheinigung über die Erstuntersuchung dem Ausbildenden vorlegen (§ 32 JArbSchG).
Die Erstuntersuchung erstreckt sich auf den Gesundheits- und Entwicklungszustand sowie die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen. Die Untersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stattgefunden haben. Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist der IHK vorzulegen, da sonst der Berufsausbildungsvertrag nicht eingetragen werden kann.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehst Du vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr.
Unser Standort
GROB GmbH Antriebstechnik
Eberhard-Layher-Straße 5-9
74889 Sinsheim-Steinsfurt